Jugendarbeit:

Grundsätzlich ist die Finanzierung von Jugendarbeit Aufgabe der Kommune, das heißt, bei Fragen zur kommunalen Förderung können die zuständigen Stadt- und Kreisjugendämter weiterhelfen. Die Adressen der jeweiligen Jugendämter Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises finden Sie im Institutionenverzeichnis des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Leistungen der Jugendarbeit sind in den §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII - KJHG) verankert. Während § 11 KJHG die allgemeine Leistung der Jugendarbeit umfasst, bezieht sich § 12 in besonderem Maße auf die Förderung von Jugendverbänden.

So heißt es in § 11 KJHG: "Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen".

Seit Jahrzehnten sind Jugendzentren, Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Bildungsveranstaltungen die klassischen Angebote der Jugendarbeit im Rahmen der Jugendhilfe. Zahlreiche Jugendverbände, aber auch die öffentlichen Träger bieten ein umfassendes, nichtkommerzielles Angebot für junge Menschen an und setzen so den Auftrag des KJHG in die Praxis um.

Wir unterstützen die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Wir bearbeiten zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützen Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit. Aufgabenbereiche und Ansprechpartner:

  • Arbeitstagungen Kommunale Jugendarbeit
  • Verbandliche Jugendarbeit / Jugendförderungsgesetz
  • JULEICA, ehrenamtliches Engagement
  • Fanprojekte
  • Kooperation Jugendarbeit und (Ganztags)Schule; Bildung Matthias Gelbke, Telefon: 0511 / 106-7407
  • Aufgabenbereiche und Ansprechpartner:

  • Grundsatzfragen Kinder- und Jugendarbeit
  • Bildung im Kontext von Grundsatzfragen der Jugendarbeit
  • Internationale Jugendarbeit
  • Investionsprogramm
  • Forum Jugendarbeit

Junge Menschen, die von sozialen Problemlagen betroffen sind, benötigen besondere Unterstützung bei der Entwicklung eines eigenständigen Lebensentwurfes, so dass sie in der Lage sind, ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen. Aus diesem Grund ist die soziale und individuelle Integration Jugendlicher gesellschaftlich notwendig. Der §13 Abs. 1 SGB VIII verpflichtet die Jugendhilfe, im Rahmen der Jugendsozialarbeit sozialpädagogische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr zur Verfügung zu stellen. Die Jugendlichen sollen u.a. bei der Eingliederung in Gesellschaft und Arbeitswelt unterstützt werden.

Aufgabenbereiche der Jugendsozialarbeit liegen primär in den Themenfeldern

  • Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitenden Hilfen)
  • Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
  • Allgemeine Jugendsozialarbeit (z.B. Prävention sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung)
  • sozialpädagogische Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen
  • geschlechtsspezifische Arbeit (im Rahmen des Gender-Mainstreaming)
  • (Außer)schulische Freizeit- und Bildungsangebote
  • Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit
  • Angebote des Jugendwohnens (z.B. in Form von betreuten Jugendwohngemeinschaften)
  • Zudem gerät die Bedeutung und Notwendigkeit von Netzwerkarbeit im Rahmen der Jugendsozialarbeit zunehmend in den Fokus der Träger. Kooperationen und lokale Konzepte verhelfen dazu, vorhandene Ressourcen unterschiedlicher Institutionen zu bündeln und Hilfeprozesse zu optimieren.

    Dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Niedersachsen obliegen insbesondere Aufgaben in den Arbeitsfeldern

  • Förderung, Beratung und Begleitung von Landesprogrammen wie z.B. - die ambulanten sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige
  • Interkulturelle Jugendarbeit zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund
  • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Fachkräfteaustausch
  • Bündelung und Weiterleitung von Fachinformationen an Träger und Fachkräfte

Ansprechpartnerinnen:
Anke Boes, Telefon: 0511/106-7420
Susanne Keuntje, Telefon: 0511/106-7438
Die Förderprogramme der Jugendberufshilfe werden von der landesweiten Förderbank NBank begleitet.

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